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Widerrufsrecht

Stolpersteine

Kaum ein Suchender versteht sich beim ersten Kontakt mit seinem Makler als dessen Kunde. Bei provisionspflichtigen Angeboten bestand bisher trotzdem Einigkeit darüber, dass der Vertragsabschluss infolge der Vermittlung durch den Makler zum Anspruch auf ein Honorar führt. Damit ist es jetzt vorbei.

Am 13. Juni 2014 trat das neue Gesetz in Kraft, mit dem die EU-Verbraucherrechtrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll. Seitdem können Immobiliensuchende innerhalb von 14 Tagen nach Erstkontakt ohne Angabe von Gründen von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, zurücktreten. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag. Dabei geht es also um den Vertrag zwischen Ihnen und uns als Vermittler. Vermittelte Kauf- oder Mietverträge bleiben wirksam und unberührt.

Verzicht auf Wartezeiten

Jetzt müssten Makler nach dem Willen des Gesetzgebers gemeinsam mit dem Interessenten 14 Tage warten, um sicher zu stellen, dass der Interessent sich sicher ist. Wenn er falsch, unvollständig oder gar nicht belehrt wird, verlängert sich das Widerrufsrecht sogar um ein volles Jahr. Da es besonders bei begehrten Immobilien auf eine schnelle Vermittlung ankommt, bestehen die meisten Interessenten aber ausdrücklich darauf, dass der Makler vor Ablauf der Frist für sie tätig wird. Um dies zu ermöglichen, nehmen sie zusätzlichen Aufwand in Kauf und räumen die Hürden des Widerrufsrechts aus dem Weg.

Obwohl es vielen Interessenten gar nicht klar ist, dass auch die Anfrage z. B. in unserem Büro in der Johannesstr. 15 in Langenfeld einen Maklervertrag mit unserem Unternehmen begründet, ist innerhalb von Geschäftsräumen keine Widerrufsbelehrung vorgesehen. Dort bleibt – dem Gesetzgeber sei Dank – alles wie gewohnt.

Belehren statt Bedienen?

Wenn Sie Ihre Anfrage außerhalb unseres Büros stellen, müssen Sie allerdings erst eine Belehrung über sich ergehen lassen und gegebenenfalls schriftlich auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichten. Dies ist leider unvermeidbar.

Während das neue Widerrufsrecht im Online-Handel zu begrüßen ist, stellt sich in der Immobilienwelt die Frage nach seinem Sinn. Ich kann nur im Namen des gesamten Teams darum bitten, die damit verbundene Bürokratie und daraus resultierenden Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Auch wenn es uns umständlich erscheinen mag, sind wir alle zwingend verpflichtet, uns vollständig an Recht und Gesetz zu halten.

Unsere Kunden stehen mit ihren Wünschen jedenfalls weiterhin im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Interessenten bezahlen uns ausschließlich im Erfolgsfall und bei ausdrücklicher Aufklärung über die Provisionspflicht des jeweiligen Angebots.

Guido boes Immobilien

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